Vertretung

Vertretungsregelungen

 

Im Vertretungsfall dient der Einsatz pädagogischer Mitarbeiter*innen der Sicherstellung der verlässlichen Grundschule (5 Zeitstunden täglich).

 

Die Vertretung wird von Pädagogischen Mitarbeiter*innen – gemäß der rechtlichen Vorgaben durch das Kultusministerium – übernommen.

 

Im vorhersehbaren Vertretungsfall erstellt die zu vertretende Lehrkraft Arbeitspläne für die Klasse, die dann unter Aufsicht der pädagogischen Mitarbeiter*innen bearbeitet werden.

 

Im kurzfristigen Vertretungsfall versorgt die erkrankte Lehrkraft die Klasse mit Arbeitsplänen, sofern sie dazu in der Lage ist. Diese werden dann unter Aufsicht bearbeitet.

Weiterhin unterstützen Fachkollegen die Arbeit in der Klasse.

 

Sollte es personell nicht möglich sein, die Klassen durch Pädagogische Mitarbeiter*rinnen zu betreuen, gibt es folgende Regelungen:

  • Zusammenlegen von Klassen
  • Aufteilen von Klassen
  • Streichen von Zusatzunterrichten zugunsten von Fachunterricht im Klassenverband (Förderunterricht, DaZ, LRS)

 

Darüber hinaus gelten in Zeiten von Corona weitere Regelungen, die sich aus der Beschulung der Schüler*innen in Kohorten ergeben.