Krankmeldung/Schulunfall

Im Falle einer Erkrankung Ihres Kindes melden Sie sich bitte telefonisch bis spätestens 8:30 Uhr im Sekretariat.

Bei Krankmeldungen, die länger als drei Tage dauern, geben Sie bitte im Sekretariat Bescheid, wann Ihr Kind wieder in die Schule kommt.

Sollte Ihr Kind aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zur Klassenleitung auf.

Bitten Sie ein Partnerkind, die Aufgaben oder Arbeitsmaterialien aus der Schule mitzubringen. Oft kann Ihr Kind einen Teil der Aufgaben erledigen und somit später schneller wieder den Anschluss an die Klasse findet.

Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Attests verlangen; wird dieses nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt

Gegen die Folgen eines Unfalles ist Ihr Kind in der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen versichert.
Wurde ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.