Leistungsbeurteilung

 

Zeugnisse

Das erste Zeugnis erhalten die Schüler der 1. Klasse am Ende des Schuljahres. Es werden, wie auch in beiden Zeugnissen des 2. Schuljahres, die Lernstände in den Lehrgängen, das Arbeits- und Sozialverhalten und Interessen in schriftlicher Form beschrieben.

Die 3. und 4. Klassen erhalten Notenzeugnisse. Gemäß Beschluss der KMK-Konferenz sind die einzelnen Notenstufen wie folgt definiert:

 1 (sehr gut)   Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
 2 (gut)            Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
 (befriedigend)  Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen im Allgemeinen den Anforderungen noch entspricht.
 4 (ausreichend)  Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen entspricht.
 5 (mangelhaft)  Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.
 6 (ungenügend)  Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in fünf Abstufungen:

 

A  „verdient besondere Anerkennung“  Diese Bewertung wird erteilt, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen.
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“  Diese Bewertung wird erteilt, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht.
C  „entspricht den Erwartungen“  Diese Bewertung wird erteilt, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht.
 D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“  Diese Bewertung wird erteilt, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch nicht entspricht.
E „entspricht nicht den Erwartungen“  Diese Bewertung wird erteilt, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

 

Quelle: Niedersächsisches Schulverwaltungsblatt 1/2012